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Einstweilige Verfügung gegen Beschluss auf Auflösung der Gesellschaft – Grenzen der Zulässigkeit vertraglicher Wettbewerbsverbote für Gesellschafter

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Ein Beschluss auf Auflösung der Gesellschaft bescheinigt für das Provisorialverfahren von selbst einen der Gesellschaft drohenden unwiederbringlichen Schaden.

Darüber hinaus muss der Anfechtungskläger aber auch die Erfolgsaussichten seiner Klage bescheinigen, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken.

Die einstweilige Verfügung kann auch gegen Geschäftsführer und Liquidator erlassen werden.

Ein für einen Gesellschafter vereinbartes Wettbewerbsverbot ist sittenwidrig, wenn

die Beschränkungen im übergroßen Umfang ohne zeitliche oder örtliche Begrenzungen festgelegt werden oder

ein auffallendes Missverhältnis zwischen den zu schützenden Interessen und der aufgelegten Beschränkung besteht.

  • einstweilige Verfügung
  • Beschlussanfechtung
  • OGH, 24.07.2019, 6 Ob 119/19x
  • § 84 Abs 2 GmbHG
  • Auflösung
  • § 42 Abs 2 GmbHG
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2019, 299

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