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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Heft 7, Dezember 2021, Band 20
Einstweilige Verfügung gegen Geschäftsführer auch ohne vorherige Beschlussfassung gemäß § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG – Kein Wettbewerbsverbot für geschäftsführenden Alleingesellschafter
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 20
- Judikatur, 1855 Wörter
- Seiten 350-352
- https://doi.org/10.33196/ges202107035001
9,80 €
inkl MwStEin Gesellschafterbeschluss nach § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG ist für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nicht erforderlich.
Der geschäftsführende Alleingesellschafter unterliegt gegenüber der Gesellschaft keinem Wettbewerbsverbot.
Hält der Alleingesellschafter-Geschäftsführer seinen Geschäftsanteil treuhändig für einen Dritten und hat er mit diesem ein Wettbewerbsverbot vereinbart, liegt eine Vertragsverletzung gegenüber dem Treugeber vor. Einen Verstoß gegen das vereinbarte Konkurrenzverbot kann aber nur der Treugeber, nicht die Gesellschaft geltend machen.
Eine verbotene Einlagenrückgewähr liegt bei der Umleitung einer Geschäftschance erst dann vor, wenn sich die Erwerbschance in einer Weise verdichtet hat, dass ein Dritter für ihre Überlassung ein Entgelt zahlen würde.
- einstweilige Verfügung
- § 24 GmbHG
- § 381 EO
- Gesellschafterbeschluss
- Ersatzansprüche
- Geschäftsführer
- § 82 GmbHG
- Gesellschaftsrecht
- Einlagenrückgewähr
- § 382 EO
- OGH, 14.09.2021, 6 Ob 71/21s
- Wettbewerbsverbot
- GES 2021, 350
- § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG