


Einstweilige Verfügung; geringer Eingriff; Untersagung der Zuschlagserteilung; Sicherungszweck
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 17
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 166 Wörter, Seiten 131-131
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Die Untersagung der Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung war nicht anzuordnen, da damit die Antragstellerin sich in keiner besseren Position zum Zwecke der Verhinderung eines Rechtsnachteils befinden würde, als mit der Untersagung der Zuschlagserteilung, was einen geringeren Eingriff darstellt.
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- Keschmann, Florian
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- Untersagung der Zuschlagserteilung
- Sicherungszweck
- BBL-Slg 2014/117
- LVwG Wien, 04.03.2014, VGW-123/V/060/22086/2014
- geringer Eingriff
- § 31 WVRG
- Einstweilige Verfügung
- Baurecht
Die Untersagung der Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung war nicht anzuordnen, da damit die Antragstellerin sich in keiner besseren Position zum Zwecke der Verhinderung eines Rechtsnachteils befinden würde, als mit der Untersagung der Zuschlagserteilung, was einen geringeren Eingriff darstellt.
- Keschmann, Florian
- Untersagung der Zuschlagserteilung
- Sicherungszweck
- BBL-Slg 2014/117
- LVwG Wien, 04.03.2014, VGW-123/V/060/22086/2014
- geringer Eingriff
- § 31 WVRG
- Einstweilige Verfügung
- Baurecht