Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Eintrag im Postausgangsbuch ist kein Beweis der tatsächlichen Postaufgabe an diesem Tag

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 2014
Inhalt:
UFS-Entscheidung
Umfang:
839 Wörter, Seiten 69-70

9,80 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Eintrag im Postausgangsbuch ist kein Beweis der tatsächlichen Postaufgabe an diesem Tag in den Warenkorb legen

Die Eintragung ins Postausgangsbuch vermag lediglich zu bezeugen, dass es beabsichtigt war, die Berufung an diesem Tag zur Post zu geben und dass das Schriftstück an diesem Tag auch fertiggestellt worden sein könnte. Es vermag jedoch nicht zu beweisen, dass es genau an dem eingetragenen Tag auch den Weg zum Postamt gefunden hat.

  • Fuchs, Hubert W.
  • § 108 Abs 4 BAO
  • § 108 Abs 2 BAO
  • § 273 Abs 1 lit b BAO
  • Steuerrecht
  • § 245 Abs 1 Z 1 BAO
  • AFS 2014, 69
  • UFS, 11.12.2013, RV/1775-W/12

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice