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Eintritt in das Mietverhältnis bei Tod des Hauptmieters: Voraussetzung des gemeinsamen Haushalts

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Die Eintrittsberechtigung iSd § 14 Abs 3 MRG setzt ein auf Dauer berechnetes gemeinsames Wohnen und Wirtschaften voraus. Der Eintrittsberechtigte muss seinen Lebensschwerpunkt in der aufgekündigten Wohnung haben.

  • WOBL-Slg 2019/112
  • OGH, 21.09.2018, 3 Ob 164/18s, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • Miet- und Wohnrecht
  • LG Salzburg, 22 R 86/18b
  • § 14 MRG

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