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Heft 12, Dezember 2020, Band 33
Eintrittsrecht bei Tod des Hauptmieters: kein gemeinsamer Haushalt bei Nutzung nur zu Besuchszwecken
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Rechtsprechung, 1595 Wörter
- Seiten 424-425
- https://doi.org/10.33196/wobl202012042402
30,00 €
inkl MwStNach § 14 Abs 2 MRG treten nach dem Tod des Hauptmieters die in Abs 3 leg cit genannten Personen in den Mietvertrag ein. Eintrittsberechtigt sind nach § 14 Abs 3 MRG Verwandte in gerader Linie des bisherigen Mieters, sofern diese Personen ein dringendes Wohnbedürfnis haben und schon bisher im gemeinsamen Haushalt mit dem Mieter in der Wohnung gewohnt haben. Es ist hierbei auf die faktischen Verhältnisse abzustellen. Der Aufenthalt in einer Wohnung nur zu Besuchszwecken, schließt einen gemeinsamen Haushalt iS eines auf Dauer angelegten gemeinsamen Wohnens und Wirtschaftens mit der darin lebenden Person schon rein begrifflich aus.
- WOBL-Slg 2020/141
- OGH, 15.10.2019, 1 Ob 120/19g
- § 30 Abs 2 Z 6 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- § 14 MRG
- § 30 Abs 2 Z 5 MRG
- LGZ Wien, 40 R 287/18d
- BG Döbling, 5 C 198/17z
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