Zum Hauptinhalt springen

Einverleibung des Eigentumsrechts unter Ausnützung einer Rangordnung zur Streitanmerkung

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die Einverleibung des Eigentumsrechts unter Ausnützung einer Rangordnung hat nicht zur Folge, dass das Eigentum auf den Zeitpunkt der Anmerkung der Rangordnung zurückbezogen wird, vielmehr entsteht das Eigentum auch in diesem Fall erst mit seiner Einverleibung.

  • OGH, 20.05.2014, 5 Ob 36/14a, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • § 57 GBG
  • WOBL-Slg 2015/77
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 56 GBG
  • LGZ Wien, 47 R 389/13y

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!