


Einverleibung des Eigentumsrechts unter Ausnützung einer Rangordnung zur Streitanmerkung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 28
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 310 Wörter, Seiten 209-210
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Die Einverleibung des Eigentumsrechts unter Ausnützung einer Rangordnung hat nicht zur Folge, dass das Eigentum auf den Zeitpunkt der Anmerkung der Rangordnung zurückbezogen wird, vielmehr entsteht das Eigentum auch in diesem Fall erst mit seiner Einverleibung.
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- OGH, 20.05.2014, 5 Ob 36/14a, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- § 57 GBG
- WOBL-Slg 2015/77
- Miet- und Wohnrecht
- § 56 GBG
- LGZ Wien, 47 R 389/13y
Die Einverleibung des Eigentumsrechts unter Ausnützung einer Rangordnung hat nicht zur Folge, dass das Eigentum auf den Zeitpunkt der Anmerkung der Rangordnung zurückbezogen wird, vielmehr entsteht das Eigentum auch in diesem Fall erst mit seiner Einverleibung.
- OGH, 20.05.2014, 5 Ob 36/14a, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- § 57 GBG
- WOBL-Slg 2015/77
- Miet- und Wohnrecht
- § 56 GBG
- LGZ Wien, 47 R 389/13y