


Einwendungsdurchgriff bei Finanzierung risikoträchtiger Beteiligungen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 69
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 846 Wörter, Seiten 276-277
20,00 €
inkl MwSt




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§ 901 ABGB; § 13 VKrG. Ungeachtet einer wirtschaftlichen Einheit zwischen finanziertem Geschäft und Kreditgeschäft kommt bei der Finanzierung risikoträchtiger Vorhaben (hier: Dachbodenausbau) ein Einwendungsdurchgriff nach § 13 VKrG nicht in Betracht, solange sich das Kreditinstitut auf seine Rolle als Finanzierer beschränkt. Dies ist zu bejahen, wenn der Kreditnehmer sein Vorhaben bereits vor der ersten Kontaktaufnahme mit dem Kreditinstitut geplant hat und lediglich das von ihm entwickelte Konzept vorstellt, ohne dass das Kreditinstitut auf die Umsetzung des Projekts Einfluss genommen hätte.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- oeba-Slg 2021/2736
- OGH, 25.08.2020, 8 Ob 39/20y
§ 901 ABGB; § 13 VKrG. Ungeachtet einer wirtschaftlichen Einheit zwischen finanziertem Geschäft und Kreditgeschäft kommt bei der Finanzierung risikoträchtiger Vorhaben (hier: Dachbodenausbau) ein Einwendungsdurchgriff nach § 13 VKrG nicht in Betracht, solange sich das Kreditinstitut auf seine Rolle als Finanzierer beschränkt. Dies ist zu bejahen, wenn der Kreditnehmer sein Vorhaben bereits vor der ersten Kontaktaufnahme mit dem Kreditinstitut geplant hat und lediglich das von ihm entwickelte Konzept vorstellt, ohne dass das Kreditinstitut auf die Umsetzung des Projekts Einfluss genommen hätte.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2021/2736
- OGH, 25.08.2020, 8 Ob 39/20y