


Elektromobilität und Wohnungseigentum; Errichtung einer Wallbox
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 23
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 111 Wörter, Seiten 108-108
20,00 €
inkl MwSt




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Maßnahmen wie die Verlegung einer Elektroleitung samt Errichtung einer Wallbox in einer technisch einer Steckdose vergleichbaren Ausführung (hier: zur Ermöglichung einphasigen Ladens mit maximal 3,7 kW) sind als privilegierte Verlegung einer Stromleitung samt ähnlicher Einrichtung im Sinn des § 16 Abs 2 Z 2 zweiter Satz WEG 2002 anzusehen, wobei keine Aufspaltung in eine Änderung der Stromleitung einerseits und des Stromauslasses (hier in Form der Wallbox) andererseits stattzufinden hat.
Die rechtsgestaltende Entscheidung über eine Änderung im Sinn des § 16 Abs 2 WEG ist bedingungsfeindlich, weil damit eine – für alle Beteiligten sofort erkennbare – Gestaltung der Rechtslage zwischen den Mit- und Wohnungseigentümern bewirkt wird.
-
- § 16 WEG
- Elektromobilität und Wohnungseigentum
- § 897 ABGB
- OGH, 18.12.2019, 5 Ob 173/19f
- BBL-Slg 2020/86
- Errichtung einer Wallbox
- Baurecht
Maßnahmen wie die Verlegung einer Elektroleitung samt Errichtung einer Wallbox in einer technisch einer Steckdose vergleichbaren Ausführung (hier: zur Ermöglichung einphasigen Ladens mit maximal 3,7 kW) sind als privilegierte Verlegung einer Stromleitung samt ähnlicher Einrichtung im Sinn des § 16 Abs 2 Z 2 zweiter Satz WEG 2002 anzusehen, wobei keine Aufspaltung in eine Änderung der Stromleitung einerseits und des Stromauslasses (hier in Form der Wallbox) andererseits stattzufinden hat.
Die rechtsgestaltende Entscheidung über eine Änderung im Sinn des § 16 Abs 2 WEG ist bedingungsfeindlich, weil damit eine – für alle Beteiligten sofort erkennbare – Gestaltung der Rechtslage zwischen den Mit- und Wohnungseigentümern bewirkt wird.
- § 16 WEG
- Elektromobilität und Wohnungseigentum
- § 897 ABGB
- OGH, 18.12.2019, 5 Ob 173/19f
- BBL-Slg 2020/86
- Errichtung einer Wallbox
- Baurecht