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Elektromobilität und Wohnungseigentum; Errichtung einer Wallbox

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 23
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
111 Wörter, Seiten 108-108

20,00 €

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Maßnahmen wie die Verlegung einer Elektroleitung samt Errichtung einer Wallbox in einer technisch einer Steckdose vergleichbaren Ausführung (hier: zur Ermöglichung einphasigen Ladens mit maximal 3,7 kW) sind als privilegierte Verlegung einer Stromleitung samt ähnlicher Einrichtung im Sinn des § 16 Abs 2 Z 2 zweiter Satz WEG 2002 anzusehen, wobei keine Aufspaltung in eine Änderung der Stromleitung einerseits und des Stromauslasses (hier in Form der Wallbox) andererseits stattzufinden hat.

Die rechtsgestaltende Entscheidung über eine Änderung im Sinn des § 16 Abs 2 WEG ist bedingungsfeindlich, weil damit eine – für alle Beteiligten sofort erkennbare – Gestaltung der Rechtslage zwischen den Mit- und Wohnungseigentümern bewirkt wird.

  • § 16 WEG
  • Elektromobilität und Wohnungseigentum
  • § 897 ABGB
  • OGH, 18.12.2019, 5 Ob 173/19f
  • BBL-Slg 2020/86
  • Errichtung einer Wallbox
  • Baurecht

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