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Elektronisch überwachter Hausarrest – geeignete Beschäftigung, Missbrauchsprognose, relevanter Zeitpunkt für das kumulative Vorliegen der Voraussetzungen
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 8
- Judikatur, 564 Wörter
- Seiten 189-190
- https://doi.org/10.33196/jst202102018901
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inkl MwStEine geeignete Beschäftigung iS des § 156c Abs 1 Z 2 lit b StVG setzt zwar keine Erwerbstätigkeit voraus, allerdings hat sich das zeitliche Ausmaß einer anderweitigen Beschäftigung an der Dauer der „Normalarbeitszeit“ zu orientieren, worunter der Gesetzgeber eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden versteht. (1)
Es ist zulässig, im Rahmen einer nach § 156c Abs 1 Z 4 StVG vorzunehmenden, im Ermessen liegenden Prognoseentscheidung aus der unterbliebenen Meldung eines nicht mehr aufrechten Dienstverhältnisses Rückschlüsse auf die (mangelnde) Verlässlichkeit des Antragstellers zu ziehen. (2)
Die Voraussetzungen für die Gewährung eines elektronisch überwachten Hausarrests müssen kumulativ zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag vorliegen. (3)
- OLG Wien, 27.11.2020, 32 Bs 308/20h
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 156c StVG
- JST-Slg 2021/24
- LGSt Graz, 23.09.2020, 25 Bl 48/20v
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