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Elektronisch überwachter Hausarrest – voraussichtlich zu verbüßende Strafzeit

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 12
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
901 Wörter, Seiten 88-89

20,00 €

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Bei der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung ist jeweils von den Umständen des Einzelfalls auszugehen. Das Schwergewicht liegt sohin in der Regel nicht im Rechtsbereich (wo eine Spruchpraxis hilfreich sein kann), sondern im Tatsachenbereich, nämlich welche positiven und negativen Faktoren für eine zukünftige Prognoseentscheidung vorliegen und wie sie im Einzelfall zu gewichten sind.

  • OLG Wien, 16.07.2024, 32 Bs 155/24i
  • LGSt Graz, 15.04.2024, 25 Bl 26/24i
  • JST-Slg 2025/10
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 156c Abs 1 Z 1 StVG

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