


Elektronisch überwachter Hausarrest – voraussichtlich zu verbüßende Strafzeit
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 12
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 901 Wörter, Seiten 88-89
20,00 €
inkl MwSt




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Bei der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung ist jeweils von den Umständen des Einzelfalls auszugehen. Das Schwergewicht liegt sohin in der Regel nicht im Rechtsbereich (wo eine Spruchpraxis hilfreich sein kann), sondern im Tatsachenbereich, nämlich welche positiven und negativen Faktoren für eine zukünftige Prognoseentscheidung vorliegen und wie sie im Einzelfall zu gewichten sind.
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- OLG Wien, 16.07.2024, 32 Bs 155/24i
- LGSt Graz, 15.04.2024, 25 Bl 26/24i
- JST-Slg 2025/10
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 156c Abs 1 Z 1 StVG
Bei der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung ist jeweils von den Umständen des Einzelfalls auszugehen. Das Schwergewicht liegt sohin in der Regel nicht im Rechtsbereich (wo eine Spruchpraxis hilfreich sein kann), sondern im Tatsachenbereich, nämlich welche positiven und negativen Faktoren für eine zukünftige Prognoseentscheidung vorliegen und wie sie im Einzelfall zu gewichten sind.
- OLG Wien, 16.07.2024, 32 Bs 155/24i
- LGSt Graz, 15.04.2024, 25 Bl 26/24i
- JST-Slg 2025/10
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- § 156c Abs 1 Z 1 StVG