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Heft 11, November 2022, Band 35
Ende der Sicherstellungspflicht beim Bauträgervertrag
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 35
- Rechtsprechung, 3149 Wörter
- Seiten 404-407
- https://doi.org/10.33196/wobl202211040401
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inkl MwStIst eine zu verkaufende Wohnung nur nahezu fertiggestellt, so kommen die zwingenden Bestimmungen des BTVG zur Anwendung. Als „eigentlicher Vertragsgegenstand“ des Bauträgervertrags ist dann nicht nur die Wohnung anzusehen, sondern die Wohnung samt Zugehör. Wird außerdem eine bezugsfertige Wohnung geschuldet, so hat auch eine baubehördliche Benutzungserlaubnis vorzuliegen.
Zahlt der Treuhänder vor Vorliegen der Benutzungserlaubnis oder vor Fertigstellung des Zugehörs aus, ist die Schadenersatzklage grundsätzlich auf Wiederauffüllung des Treuhandkontos zu richten, wobei der Schaden in der Verminderung des Treuhanderlags liegt.
- Pittl, Raimund
- § 4 Abs 1 Z 1 BTVG
- BG Josefstadt, 9 C 488/18s
- LGZ Wien, 34 R 137/19b
- Miet- und Wohnrecht
- § 7 Abs 4 BTVG
- WOBL-Slg 2022/72
- § 7 Abs 5 BTVG
- OGH, 03.08.2021, 8 Ob 79/21g
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