


Enteignungsentschädigung; Vorwirkungen durch Planänderung; Bemessungszeitpunkt
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 17
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 90 Wörter, Seiten 127-127
20,00 €
inkl MwSt




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Maßgebender Zeitpunkt für die Festsetzung der Entschädigung ist grundsätzlich die Rechtskraft des Enteignungsbescheids. Eine Vorverlegung des Bemessungszeitpunkts ist aber erforderlich, wenn Vorwirkungen der Enteignung die wertbestimmenden Eigenschaften des Grundstücks verändern. Der im Zeitpunkt der Enteignung niedrigere Verkehrswert ist in diesem Fall um die vorwirkungsbedingte Wertminderung zu erhöhen.
Anderes gilt allerdings dann, wenn das Gesetz für jene (meist planerische) Maßnahme, die der eigentlichen Enteignung vorausgeht, eine eigene Entschädigung anordnet. In diesem Fall sind die mit dieser Maßnahme verbundenen Vermögensnachteile im dafür vorgesehenen Verfahren geltend zu machen.
-
- Auer, M.
- Egglmeier-Schmolke, B.
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- Bemessungszeitpunkt
- § 4 EisbEG
- § 58 tir ROG
- Enteignungsentschädigung
- BBL-Slg 2014/103
- § 17 EisbEG
- Vorwirkungen durch Planänderung
- Baurecht
- OGH, 17.12.2013, 4 Ob 200/13k
- § 2 EisbEG
- § 3 EisbEG
Maßgebender Zeitpunkt für die Festsetzung der Entschädigung ist grundsätzlich die Rechtskraft des Enteignungsbescheids. Eine Vorverlegung des Bemessungszeitpunkts ist aber erforderlich, wenn Vorwirkungen der Enteignung die wertbestimmenden Eigenschaften des Grundstücks verändern. Der im Zeitpunkt der Enteignung niedrigere Verkehrswert ist in diesem Fall um die vorwirkungsbedingte Wertminderung zu erhöhen.
Anderes gilt allerdings dann, wenn das Gesetz für jene (meist planerische) Maßnahme, die der eigentlichen Enteignung vorausgeht, eine eigene Entschädigung anordnet. In diesem Fall sind die mit dieser Maßnahme verbundenen Vermögensnachteile im dafür vorgesehenen Verfahren geltend zu machen.
- Auer, M.
- Egglmeier-Schmolke, B.
- Bemessungszeitpunkt
- § 4 EisbEG
- § 58 tir ROG
- Enteignungsentschädigung
- BBL-Slg 2014/103
- § 17 EisbEG
- Vorwirkungen durch Planänderung
- Baurecht
- OGH, 17.12.2013, 4 Ob 200/13k
- § 2 EisbEG
- § 3 EisbEG