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Entfall der mündlichen Verkündung

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Ob eine Verkündung entfallen kann, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen [hier: RA war anwesend, hat nicht auf Verkündung bestanden, Spruch war zu ergänzen; Entfall der Verkündung wurde nicht begründet].

  • ZVG-Slg 2022/80
  • VwGH, 08.09.2022, Ra 2022/02/0132
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 47 Abs 4 VwGVG

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