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Kothbauer, Christoph

Entfall des Provisionsanspruchs infolge einvernehmlicher (vergleichsweiser) Auflösung des Hauptvertrages

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Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt auch bei einvernehmlicher Vertragsauflösung, sofern sie aus nicht vom Auftraggeber zu vertretenden objektiv wichtigen Gründen erfolgt. Wird der Hauptvertrag in dem auf Gewährleistung gestützten Vorprozess durch gerichtlichen Vergleich beendet, mit dem die Parteien die – schuldrechtlich ex-tunc wirkende – Wandlung vereinbaren, so ist in diesen Fällen der Provisionsanspruch bereits entstanden. Folgerichtig kommt daher der Entfall des Anspruchs nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 Abs 2 MaklerG in Betracht.

  • Kothbauer, Christoph
  • § 30b KSchG
  • LG Wels, 8 Cg 86/09g
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2013/41
  • § 7 MaklerG
  • OLG Linz, 3 R 23/11i
  • § 3 MaklerG
  • § 1299 ABGB
  • OGH, 20.09.2012, 2 Ob 202/11m

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