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Entfall des Provisionsanspruchs infolge einvernehmlicher (vergleichsweiser) Auflösung des Hauptvertrages
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 26
- Rechtsprechung, 2563 Wörter
- Seiten 116-119
- https://doi.org/10.33196/wobl201304011601
30,00 €
inkl MwStDer Provisionsanspruch des Maklers entfällt auch bei einvernehmlicher Vertragsauflösung, sofern sie aus nicht vom Auftraggeber zu vertretenden objektiv wichtigen Gründen erfolgt. Wird der Hauptvertrag in dem auf Gewährleistung gestützten Vorprozess durch gerichtlichen Vergleich beendet, mit dem die Parteien die – schuldrechtlich ex-tunc wirkende – Wandlung vereinbaren, so ist in diesen Fällen der Provisionsanspruch bereits entstanden. Folgerichtig kommt daher der Entfall des Anspruchs nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 Abs 2 MaklerG in Betracht.
- Kothbauer, Christoph
- § 30b KSchG
- LG Wels, 8 Cg 86/09g
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2013/41
- § 7 MaklerG
- OLG Linz, 3 R 23/11i
- § 3 MaklerG
- § 1299 ABGB
- OGH, 20.09.2012, 2 Ob 202/11m
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