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Entfall des Rücktrittsrechts nach FAGG durch ausdrückliches Verlangen auf vorzeitige Vertragserfüllung und vollständige Vertragserfüllung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 32
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
6548 Wörter, Seiten 220-226

30,00 €

inkl MwSt

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Art 16 lit a Verbraucherrechte-Richtlinie und der diesen umsetzende § 18 Abs 1 Z 1 FAGG enthalten kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal dahingehend, dass der Ausschluss des Widerrufsrechts bzw Rücktrittsrechts die Einhaltung von in Art 16 lit a der Richtlinie oder § 18 Abs 1 Z 1 FAGG nicht genannten Informationspflichten voraussetze.

Der Verbraucher kann durch Ankreuzen eines entsprechenden Kästchens sein Verlangen auf vorzeitige Vertragserfüllung iSd § 10 FAGG zum Ausdruck bringen. Ob er dies selbst oder mit seinem Willen getragen und in seiner Anwesenheit der Vertragspartner für ihn tut, kann keinen Unterschied machen.

  • Tamerl, Daniel
  • OGH, 29.11.2017, 8 Ob 122/17z
  • § 10 FAGG
  • § 4 FAGG
  • BG Purkersdorf, 6 Cg 657/16t
  • LG St. Pölten, 21 R 84/17m
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 18 FAGG
  • WOBL-Slg 2019/80

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