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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 3, November 2022, Band 11
Entgelt für Nutzung der Leistung eines Architekten
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 11
- Judikatur, 3331 Wörter
- Seiten 88-92
- https://doi.org/10.33196/zrb202203008801
20,00 €
inkl MwStWenn aus einem rechtserzeugenden Sachverhalt mehrere Ansprüche abgeleitet und in einer Klage geltend gemacht werden, muss jeder der Ansprüche zumindest in der Begründung ziffernmäßig bestimmt und individualisiert sein. Ohne eine solche Aufschlüsselung ist es nämlich nicht möglich, den Umfang der Rechtskraft einer Teilabweisung des Zahlungsbegehrens zu bestimmen und damit die Frage zu beantworten, über welche der eingeklagten Forderungen endgültig abgesprochen wurde.
Immaterialgüterrechtliche Ansprüche auf das angemessene Entgelt (§ 86 UrhG) bzw auf das Duplum (§ 87 (3) UrhG) haben nach ständiger Rechtsprechung eine bereicherungsrechtliche Grundlage. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Wert der Nutzung des Werks, also nach dem angemessenen Entgelt für eine Werknutzungsbewilligung aus der Sicht redlicher Parteien.
Das angemessene Entgelt im Sinn des § 86 UrhG ist nicht die Summe aus den tatsächlich erbrachten Planungsleistungen und dem entgangenen Gewinn aus einem nicht erfüllten Werkvertrag über die Einreichplanung.
- § 86 UrhG
- § 82 UrhG
- ZRB 2022, 88
- Bereicherung
- OGH, 26.11.2020, 4 Ob 187/20h
- § 87 UrhG
- Baurecht
- § 90 UrhG
- § 1041 ABGB
- Planungsleistungen