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Entgeltanspruch von überlassenen Arbeitskräften

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Unter „kollektivvertraglichem Entgelt“ des Beschäftigerbetriebes iSd § 10 Abs 1 Satz 3 AÜG ist nur das kollektivvertragliche Mindestentgelt zu verstehen. Auf überkollektivvertragliche Ist-Löhne im Beschäftigerbetrieb besteht kein Anspruch. Das gilt auch für die periodischen Ist-Lohn-Erhöhungen durch den Beschäftiger-Kollektivvertrag. Diese Rechtslage steht auch im Einklang mit der Leiharbeits-RL 2008/104/EG.

  • OGH, 24.03.2014, 8 ObA 18/14a
  • ASG Wien, 22.03.2013, 39 Cga 152/12a-12
  • WBl-Slg 2014/157
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Art 5 Abs 1 und Abs 3 der RL 2008/104/EG des EP und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit:
  • § 10 Abs 1 AÜG
  • OLG Wien, 25.11.2013, 10 Ra 77/13m-16

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