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Schrattbauer, Birgit

Entgeltanspruch von überlassenen Arbeitskräften

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Unter dem „kollektivvertraglichen Entgelt“ des Beschäftigerbetriebes iSd § 10 Abs 1 Satz 3 AÜG ist nur das kollektivvertragliche Mindestentgelt zu verstehen. Entgeltteile, die auf Grund einer entsprechenden Ermächtigung im Kollektivvertrag im Beschäftigerbetrieb in einer Betriebsvereinbarung geregelt sind, sind kein kollektivvertagliches Entgelt. Diese Rechtslage gilt auch nach der Novelle zum AÜG des BGBl I 2012/98. Sie steht auch nicht im Widerspruch zur LeiharbeitsRL 2008/104/EG.

  • Schrattbauer, Birgit
  • OGH, 25.08.2014, 8 ObA 50/14g
  • WBl-Slg 2015/10
  • OLG Graz, 14.05.2014, 7 Ra 85/13v-18
  • LG Leoben, 03.10.2013, 22 Cga 70/12x-13
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 10 Abs 1 AÜG
  • Art 5 Abs 3 und Abs 5 der RL 2008/104/EG des EP und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit

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