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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Beginn des Arbeitsjahres

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Die beim selben Arbeitgeber zurückgelegte Lehrzeit ist auf die anspruchserhöhende Wartezeit nach § 8 Abs 1 AngG einzurechnen. Der Stichtag für den Beginn eines Arbeitsjahres richtet sich aber nicht nach dem Beginn der Lehrzeit, sondern nach dem Antritt des Angestelltenverhältnisses.

  • OGH, 27.05.2020, 8 ObA 31/20x
  • WBl-Slg 2020/207
  • OLG Graz, 12.12.2019, 6 Ra 76/19x-17
  • LG Graz, 02.08.2019, 43 Cga 32/19h-13
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 8 Abs 1 AngG

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