


Enthebung Notgeschäftsführer; Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes; Wirkung der Erklärung gegenüber dem Gericht
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 38
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 307 Wörter, Seiten 306-306
30,00 €
inkl MwSt




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Der gerichtlich bestellte Notgeschäftsführer verliert seine Funktion vor Beendigung der Vertretungsnotlage erst durch gerichtlichen Enthebungsbeschluss. Eine Willensänderung des Notgeschäftsführers allein, ohne dass es dafür einen triftigen Grund gäbe, reicht dazu nicht.
Eine nach Bestellung zum Notgeschäftsführer eintretende – nicht vorhersehbare – Beeinträchtigung des Gesundheitszustands, die dazu führt, dass er diese Funktion nicht (mehr) ohne gesundheitliche Schäden neben seiner sonstigen beruflichen Tätigkeit ausüben kann, stellt einen ausreichenden Enthebungsgrund dar.
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- OLG Wien, 22.08.2023, 6 R 252/23g-48
- WBl-Slg 2024/80
- § 15a GmbHG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 23.10.2023, 6 Ob 183/23i
Der gerichtlich bestellte Notgeschäftsführer verliert seine Funktion vor Beendigung der Vertretungsnotlage erst durch gerichtlichen Enthebungsbeschluss. Eine Willensänderung des Notgeschäftsführers allein, ohne dass es dafür einen triftigen Grund gäbe, reicht dazu nicht.
Eine nach Bestellung zum Notgeschäftsführer eintretende – nicht vorhersehbare – Beeinträchtigung des Gesundheitszustands, die dazu führt, dass er diese Funktion nicht (mehr) ohne gesundheitliche Schäden neben seiner sonstigen beruflichen Tätigkeit ausüben kann, stellt einen ausreichenden Enthebungsgrund dar.
- OLG Wien, 22.08.2023, 6 R 252/23g-48
- WBl-Slg 2024/80
- § 15a GmbHG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 23.10.2023, 6 Ob 183/23i