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Enthebung Notgeschäftsführer; Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes; Wirkung der Erklärung gegenüber dem Gericht

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 38
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
307 Wörter, Seiten 306-306

30,00 €

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Der gerichtlich bestellte Notgeschäftsführer verliert seine Funktion vor Beendigung der Vertretungsnotlage erst durch gerichtlichen Enthebungsbeschluss. Eine Willensänderung des Notgeschäftsführers allein, ohne dass es dafür einen triftigen Grund gäbe, reicht dazu nicht.

Eine nach Bestellung zum Notgeschäftsführer eintretende – nicht vorhersehbare – Beeinträchtigung des Gesundheitszustands, die dazu führt, dass er diese Funktion nicht (mehr) ohne gesundheitliche Schäden neben seiner sonstigen beruflichen Tätigkeit ausüben kann, stellt einen ausreichenden Enthebungsgrund dar.

  • OLG Wien, 22.08.2023, 6 R 252/23g-48
  • WBl-Slg 2024/80
  • § 15a GmbHG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OGH, 23.10.2023, 6 Ob 183/23i

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