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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Entscheidungsbefugnis bei Beschwerde einer Amtspartei gegen eine Einstellung wegen Verjährung
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 8
- Verfahrensrecht, 1255 Wörter
- Seiten 43-45
- https://doi.org/10.33196/zvg202101004301
20,00 €
inkl MwStEine auf § 45 Abs 1 Z 2 VStG gestützte Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens wegen Strafbarkeitsverjährung stellt zwar eine Entscheidung in einer Verwaltungsstrafsache dar. Inhalt des Bescheides ist aber nur die Frage des Erlöschens der Strafbarkeit durch Verjährung, nicht aber eine Entscheidung in der Form eines Schuldspruches (Straferkenntnis) oder Freispruches (Bescheid gemäß § 45 Abs 2 VStG) betreffend die angezeigte Tat. Die nach § 50 VwGVG erforderliche Entscheidung „in der Sache selbst“ nach einer berechtigen Beschwerde kann daher nur darin bestehen, den angefochtenen Bescheid aufzuheben.
- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 50 Abs 1 VwGVG
- LVwG Vlbg, 11.11.2020, LVwG-1-442/2020-R5
- § 45 Abs 1 Z 2 VStG
- § 31 VStG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 7i Abs 7 AVRAG
- ZVG-Slg 2021/5
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