


Entscheidungsbefugnis der VwG in Verwaltungsstrafsachen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 1
- Inhalt:
- Judikatur - Verfahrensrecht
- Umfang:
- 268 Wörter, Seiten 675-675
20,00 €
inkl MwSt




-
Die VwG haben von Verfassungs wegen in Verwaltungsstrafsachen über Berufungen in der Sache zu entscheiden (Art 130 Abs 4 B-VG) und sind insofern an die Stelle der UVS getreten (Art 151 Abs 51 Z 8 B-VG). Die bisherige Rsp zur Entscheidungsbefugnis der Berufungsinstanz und ihrer Verpflichtung zur Herabsetzung der Strafe im Falle der Reduktion des Tatvorwurfs ist daher grundsätzlich auf die VwG übertragbar.
-
- § 50 VwGVG
- Art 130 Abs 4 B-VG
- VwGH, 21.08.2014, Ra 2014/17/0012
- ZVG-Slg 2014/139
- Verwaltungsverfahrensrecht
Die VwG haben von Verfassungs wegen in Verwaltungsstrafsachen über Berufungen in der Sache zu entscheiden (Art 130 Abs 4 B-VG) und sind insofern an die Stelle der UVS getreten (Art 151 Abs 51 Z 8 B-VG). Die bisherige Rsp zur Entscheidungsbefugnis der Berufungsinstanz und ihrer Verpflichtung zur Herabsetzung der Strafe im Falle der Reduktion des Tatvorwurfs ist daher grundsätzlich auf die VwG übertragbar.
- § 50 VwGVG
- Art 130 Abs 4 B-VG
- VwGH, 21.08.2014, Ra 2014/17/0012
- ZVG-Slg 2014/139
- Verwaltungsverfahrensrecht