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Entscheidungsbefugnisse: Senatsverstärkung und Vorlageverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 140
- Aufsatz, 9274 Wörter
- Seiten 209-220
- https://doi.org/10.33196/jbl201804020901
30,00 €
inkl MwStIn den beiden letzten Jahren haben sich – soweit ersichtlich – zwei Strafsenate des OGH verstärkt, um Judikaturdivergenzen im OGH zu bereinigen. Senatsverstärkungen erfolgen mittlerweile vergleichsweise selten: Haben sich im ersten Jahrzehnt nach dem Inkrafttreten des OGHG, das die Institution verstärkter Senate beim OGH einrichtete, einundzwanzig Senate verstärkt, wurden in den letzten fünf Jahren nur fünf Verstärkungsbeschlüsse gefasst. Einer der rezent verstärkten Strafsenate hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gestellt. Wenn es nach der Vorstellung des OGH geht, sollte es das erste und letzte Mal sein, dass ein verstärkter Senat einen Vorlagebeschluss fasst: Denn das Höchstgericht äußert sich seit einigen Jahren vermehrt unzufrieden über die Einrichtung verstärkter Senate und fordert eine Gesetzesreform. Die vom OGH eingeforderte Gesetzesänderung bietet Anlass, einen Blick auf die fast fünfzigjährige Einrichtung verstärkter Senate beim OGH und dessen Verstärkungspraxis zu werfen sowie den vorliegenden Reformvorschlag einer kritischen Würdigung zu unterziehen.
- Forgó-Feldner, Birgit
- Rechtseinheit
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- Öffentliches Recht
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- Straf- und Strafprozessrecht
- § 363a StPO
- Europa- und Völkerrecht
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- Allgemeines Privatrecht
- verstärkte Senate
- Divergenzbeseitigung
- Rechtsentwicklung
- Rechtsfortbildung
- Zivilverfahrensrecht
- Erheblichkeit und Grundsätzlichkeit von Rechtsfragen
- § 502 ZPO
- Vorlageverfahren
- Arbeitsrecht
- JBL 2018, 209
- § 8 OGHG
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