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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Entscheidungsfrist nach Aussetzung des Verfahrens
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 7
- Verfahrensrecht, 697 Wörter
- Seiten 204-205
- https://doi.org/10.33196/zvg202003020401
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inkl MwStWenn das VwG das bei ihm anhängige (Beschwerde-)Verfahren gemäß § 17 VwGVG iVm § 38 AVG mit Beschluss ausgesetzt hat und dieser Beschluss durch ein Erkenntnis des VwGH aufgehoben wird, so beginnt für das VwG die Entscheidungsfrist des § 34 Abs 1 VwGVG iVm § 38 Abs 1 VwGG mit der Zustellung des aufhebenden Erkenntnisses erneut zu laufen. Wenn nun in jenen Fällen, in denen durch eine Rechtsmittelentscheidung die Rechtswidrigkeit der Aussetzung erkannt wurde, die Entscheidungsfrist dennoch neu zu laufen beginnt, so muss dies umso mehr dann gelten, wenn die Aussetzung offenbar zu Recht erfolgte.
- ZVG-Slg 2020/31
- VwGH, 14.01.2020, Fr 2019/12/0042
- § 38 VwGG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 34 Abs 1 VwGVG
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