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- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 20
- Judikatur, 1235 Wörter
- Seiten 192-194
- https://doi.org/10.33196/ges202104019201
9,80 €
inkl MwStWenn die Geschäftsanteile der Gesellschaft nicht vinkuliert sind, ist das Entsendungsrecht eines Gesellschafters in den Aufsichtsrat höchstpersönlich.
Ein solches höchstpersönliches Entsendungsrecht erlischt mit Übertragung des Geschäftsanteils.
Durch langjährige Übung kann der Vertrauenstatbestand geschaffen werden, wonach ein (tatsächlich nicht bestehendes) Entsendungsrecht anerkannt wird. Dann ist ein Gesellschafterbeschluss, mit dem das vermeintliche entsandte Aufsichtsratsmitglied gegen den Willen des „entsendungsberechtigten“ Gesellschafters abberufen wird, treuwidrig.
- § 41 GmbHG
- GES 2021, 192
- OGH, 18.02.2021, 6 Ob 155/20t
- Gesellschaftsrecht
- Entsendungsrecht
- Treuepflicht
- § 42 GmbHG
- Aufsichtsrat
- § 30c GmbHG
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