Entwertung einer Kaufliegenschaft durch Widmungsänderung nach Vertragsabschluss aber vor Gefahrenübergang; Auswirkungen auf den Kaufvertrag
- Originalsprache: Deutsch
- BBLBand 23
- Rechtsprechung, 970 Wörter
- Seiten 72 -73
- https://doi.org/10.33196/bbl202002007201
20,00 €
inkl MwSt
Nach § 1049 Satz 1 ABGB trägt bei Verschlechterung der Kaufsache, die weniger als deren halben Wert betrifft, die Gefahr bis zum maßgeblichen Stichtag der Veräußerer, der bei weiter aufrechtem Vertrag dann nur einen entsprechend geminderten Kaufpreis verlangen kann.
Die starre Hälftegrenze steht jedoch im Widerspruch zum Verhältnis von Preisminderung und Wandlung bei der Gewährleistung. Deshalb ist auch bei Verschlechterung der Kaufliegenschaft vor Übergabe bei nicht nur geringfügigem Mangel, eine „Wandlung“ möglich, auch wenn der Wert der Liegenschaft durch die Umwidmung nicht um mehr als die Hälfte vermindert wurde.
- § 918 ABGB
- BBL-Slg 2020/55
- Auswirkungen auf den Kaufvertrag
- Entwertung einer Kaufliegenschaft durch Widmungsänderung nach Vertragsabschluss aber vor Gefahrenübergang
- § 1049 ABGB
- OGH, 27.11.2019, 6 Ob 97/19m
- Baurecht
- § 1047 ABGB
- § 1048 ABGB
Weitere Artikel aus diesem Heft