Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Heft 10, Oktober 2017, Band 30
Entzug des gesetzlichen Richters durch Zurückweisung der Beschwerde durch das VwG gegen eine verfahrensrechtliche Entscheidung der Schlichtungsstelle betreffend die Unterbrechung des mietrechtlichen Verfahrens
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 30
- Rechtsprechung, 4682 Wörter
- Seiten 312-316
- https://doi.org/10.33196/wobl201710031201
30,00 €
inkl MwStSolange der Gesetzgeber nicht von der Ermächtigung des Art 94 Abs 2 B-VG Gebrauch macht, ist der Rechtszug in Fällen sukzessiver Kompetenz (wie etwa in jenen nach §§ 39 und 40 MRG) nach verwaltungsbehördlichen Entscheidungen jeweils ein anderer, je nachdem, ob eine Entscheidung in der Sache (mit Rechtsmittel an das ordentliche Gericht) oder in verfahrensrechtlichen Angelegenheiten (mit Beschwerde an das VwG) bekämpft wird.
Wird daher die Zuständigkeit zur Entscheidung infolge einer Beschwerde gegen eine verfahrensrechtliche Entscheidung der Schlichtungsstelle betreffend die Unterbrechung des mietrechtlichen Verfahrens gem § 25 Abs 2 Z 1 AußStrG vom VwG zu Unrecht verneint, wird dadurch das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt.
- § 8 MRG
- WOBL-Slg 2017/98
- § 37 MRG
- VfGH, 12.06.2017, E 404/2017
- Miet- und Wohnrecht
- § 40 MRG
- § 25 AußStrG
- § 39 MRG