


Erbunwürdigkeit: Angehörigenprivileg des § 166 StGB bei strafbarer Handlung gegen die Verlassenschaft?
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 146
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 4980 Wörter, Seiten 451-456
30,00 €
inkl MwSt




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Auch im Anwendungsbereich des ErbRÄG 2015 ist bei Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung gegen den Erblasser die Privilegierung des § 166 StGB zu beachten. Im Fall der Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung gegen die Verlassenschaft ist § 539 ABGB zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen dahin teleologisch zu reduzieren, dass Erbunwürdigkeit nur dann eintritt, wenn auch die Tatbegehung zum unmittelbaren Nachteil des Erblassers unter Beachtung des § 166 StGB zu Erbunwürdigkeit führen würde.
-
- § 539 ABGB
- Öffentliches Recht
- OLG Wien, 29.06.2023, 12 R 17/23t
- JBL 2024, 451
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- LGZ Wien, 29.11.2022, 5 Cg 35/21k
- Zivilverfahrensrecht
- § 166 StGB
- Arbeitsrecht
- OGH, 20.02.2024, 2 Ob 200/23k
Auch im Anwendungsbereich des ErbRÄG 2015 ist bei Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung gegen den Erblasser die Privilegierung des § 166 StGB zu beachten. Im Fall der Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung gegen die Verlassenschaft ist § 539 ABGB zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen dahin teleologisch zu reduzieren, dass Erbunwürdigkeit nur dann eintritt, wenn auch die Tatbegehung zum unmittelbaren Nachteil des Erblassers unter Beachtung des § 166 StGB zu Erbunwürdigkeit führen würde.
- § 539 ABGB
- Öffentliches Recht
- OLG Wien, 29.06.2023, 12 R 17/23t
- JBL 2024, 451
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- LGZ Wien, 29.11.2022, 5 Cg 35/21k
- Zivilverfahrensrecht
- § 166 StGB
- Arbeitsrecht
- OGH, 20.02.2024, 2 Ob 200/23k