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Wenusch, Hermann

Erfolglose Kritik am „Gerichtssachverständigen“ als Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten?

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Es ist kein sorgloses Vorgehen in eigenen Angelegenheiten darin zu erblicken, dass erst nach dem erfolglosen Erörterungsversuch ein Privatgutachten eingeholt und dem Prozessgericht vorgelegt wird.

§§ 352, 456 UGB setzt ein beiderseitiges Unternehmergeschäft voraus.

  • Wenusch, Hermann
  • ZRB 2017, 62
  • § 352 UGB
  • Sachverständigenbeweis
  • § 1304 ABGB
  • OGH, 28.04.2016, 1 Ob 17/16f
  • Baurecht
  • Zahlungsverzug
  • Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten

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