


Erfüllungsgarantie; Rücktritt vom Bauvertrag; Zession
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 22
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2889 Wörter, Seiten 246-249
20,00 €
inkl MwSt




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Die Garantieverpflichtung ist vom Grundgeschäft unabhängig. Einwendungen aus dem Deckungsverhältnis zwischen der Bank und dem Garantieauftraggeber als auch solche aus dem Valutaverhältnis zwischen dem Begünstigten und dem Garantieauftraggeber sind daher ausgeschlossen.
Allein aus der Bezeichnung „Erfüllungsgarantie“ kann nicht abgeleitet werden, dass das Bestehen der Garantie auch den aufrechten Bestand des Werkvertrags voraussetzt.
Eine Erfüllungsgarantie kann auch vom Zessionar nur dann abgerufen werden, wenn im Grundverhältnis der Garantiefall eingetreten ist.
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- § 1393 ABGB
- Rücktritt vom Bauvertrag
- § 1394 ABGB
- § 880a ABGB
- § 1392 ABGB
- OGH, 25.06.2019, 1 Ob 8/19m
- Zession
- Baurecht
- Erfüllungsgarantie
- BBL-Slg 2019/223
Die Garantieverpflichtung ist vom Grundgeschäft unabhängig. Einwendungen aus dem Deckungsverhältnis zwischen der Bank und dem Garantieauftraggeber als auch solche aus dem Valutaverhältnis zwischen dem Begünstigten und dem Garantieauftraggeber sind daher ausgeschlossen.
Allein aus der Bezeichnung „Erfüllungsgarantie“ kann nicht abgeleitet werden, dass das Bestehen der Garantie auch den aufrechten Bestand des Werkvertrags voraussetzt.
Eine Erfüllungsgarantie kann auch vom Zessionar nur dann abgerufen werden, wenn im Grundverhältnis der Garantiefall eingetreten ist.
- § 1393 ABGB
- Rücktritt vom Bauvertrag
- § 1394 ABGB
- § 880a ABGB
- § 1392 ABGB
- OGH, 25.06.2019, 1 Ob 8/19m
- Zession
- Baurecht
- Erfüllungsgarantie
- BBL-Slg 2019/223