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Erfüllungsgehilfenhaftung beim Werkvertrag

Autor

Auer, M./​Egglmeier-​Schmolke, B.
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 17
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
54 Wörter, Seiten 129-129

20,00 €

inkl MwSt

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Enthält der Werkvertrag die Verpflichtung des Werkunternehmers, zum Zwecke der Herstellung des Werkes bestimmte geeignete Materialien eines Dritten zu verwenden (spezielle Betonmischung), ist der Hersteller bzw der Lieferant der Betonmischung in die werkvertragliche Erfüllungspflicht eingebunden. Der Werkunternehmer haftet daher für das Verschulden des Lieferanten als seines Erfüllungsgehilfen gemäß § 1313a ABGB.

  • Auer, M.
  • Egglmeier-Schmolke, B.
  • § 1295 Abs 1 ABGB
  • BBL-Slg 2014/112
  • § 1313a ABGB
  • OGH, 29.01.2014, 9 Ob 69/13g
  • Baurecht
  • Erfüllungsgehilfenhaftung beim Werkvertrag

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