


Erfüllungsgehilfenhaftung für Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten; Beschädigung des Gemeinschaftskanals eines Kleingartenvereins
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 23
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 94 Wörter, Seiten 112-112
20,00 €
inkl MwSt




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§ 1313a ABGB ist nicht nur dann anzuwenden, wenn eine Hilfsperson zur Erfüllung der Hauptleistungspflicht herangezogen wird, sondern auch wenn der Gehilfe den Geschäftsherrn treffende Schutz- und Sorgfaltspflichten verletzt.
Den Errichter eines Hauses auf einer Parzelle eines Kleingartenvereins, der als Mitglied des Vereins zur Mitbenützung des Gemeinschaftskanals berechtigt ist, treffen vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten und er ist vertraglich verpflichtet, Beschädigungen des Kanals zu vermeiden. Er haftet daher für die Beschädigung des Kanals im Zuge von Aushubarbeiten durch den von ihm beauftragten Werkunternehmer.
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- § 1295 Abs 1 ABGB
- Beschädigung des Gemeinschaftskanals eines Kleingartenvereins
- OGH, 21.01.2020, 1 Ob 202/19s
- BBL-Slg 2020/94
- § 1313a ABGB
- Baurecht
- Erfüllungsgehilfenhaftung für Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten
§ 1313a ABGB ist nicht nur dann anzuwenden, wenn eine Hilfsperson zur Erfüllung der Hauptleistungspflicht herangezogen wird, sondern auch wenn der Gehilfe den Geschäftsherrn treffende Schutz- und Sorgfaltspflichten verletzt.
Den Errichter eines Hauses auf einer Parzelle eines Kleingartenvereins, der als Mitglied des Vereins zur Mitbenützung des Gemeinschaftskanals berechtigt ist, treffen vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten und er ist vertraglich verpflichtet, Beschädigungen des Kanals zu vermeiden. Er haftet daher für die Beschädigung des Kanals im Zuge von Aushubarbeiten durch den von ihm beauftragten Werkunternehmer.
- § 1295 Abs 1 ABGB
- Beschädigung des Gemeinschaftskanals eines Kleingartenvereins
- OGH, 21.01.2020, 1 Ob 202/19s
- BBL-Slg 2020/94
- § 1313a ABGB
- Baurecht
- Erfüllungsgehilfenhaftung für Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten