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Ergänzende Vernehmung nach kontradiktorischer Vernehmung; Aussagebefreiung; Protokollverlesung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 137
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2530 Wörter, Seiten 608-611

30,00 €

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Bei vorgebrachten Indizien für eine Änderung der ursprünglich den Angeklagten belastenden Angaben einer Zeugin ist diese trotz des Aussageverweigerungsrechts nach § 156 Abs 1 Z 2 StPO verhalten, eine neuerliche Aussage abzulegen. Kommt nach einer Vernehmung gemäß § 165 StPO ein neues Beweissubstrat hinzu, das außerhalb des bisherigen Aussageinhalts steht (zB ein neuer Tatvorwurf oder eine Änderung des bisherigen Aussageinhalts), greift der Schutzgedanke des § 156 Abs 1 Z 2 StPO iVm § 165 Abs 5 StPO nicht mehr, sodass in diesem Umfang eine neuerliche Vernehmung trotz Aussageverweigerungsrechts notwendig wird.

  • Schwaighofer, Klaus
  • § 156 Abs 1 Z 2 StPO
  • LG Ried im Innkreis, 25.06.2014, 21 Hv 8/14p-46
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 252 Abs 1 Z 2a StPO
  • JBL 2015, 608
  • OGH, 15.01.2015, 12 Os 152/14s
  • § 165 StPO
  • Arbeitsrecht

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