Ergänzende Vernehmung nach kontradiktorischer Vernehmung; Aussagebefreiung; Protokollverlesung
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 137
- Rechtsprechung, 2530 Wörter
- Seiten 608 -611
- https://doi.org/10.33196/jbl201509060801
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Bei vorgebrachten Indizien für eine Änderung der ursprünglich den Angeklagten belastenden Angaben einer Zeugin ist diese trotz des Aussageverweigerungsrechts nach § 156 Abs 1 Z 2 StPO verhalten, eine neuerliche Aussage abzulegen. Kommt nach einer Vernehmung gemäß § 165 StPO ein neues Beweissubstrat hinzu, das außerhalb des bisherigen Aussageinhalts steht (zB ein neuer Tatvorwurf oder eine Änderung des bisherigen Aussageinhalts), greift der Schutzgedanke des § 156 Abs 1 Z 2 StPO iVm § 165 Abs 5 StPO nicht mehr, sodass in diesem Umfang eine neuerliche Vernehmung trotz Aussageverweigerungsrechts notwendig wird.
- Schwaighofer, Klaus
- § 156 Abs 1 Z 2 StPO
- LG Ried im Innkreis, 25.06.2014, 21 Hv 8/14p-46
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- Zivilverfahrensrecht
- § 252 Abs 1 Z 2a StPO
- JBL 2015, 608
- OGH, 15.01.2015, 12 Os 152/14s
- § 165 StPO
- Arbeitsrecht
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