


Ergänzungsabgabe; Ausnahmen bei der Vereinigung von bebauten und unbauten Grundstücken
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 22
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 71 Wörter, Seiten 231-231
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Die Ausnahmeregelung des § 39 Abs 1 S 2 nö BauO 2014 klammert auch Fälle aus, in denen nur Teile von bebauten Grundstücken oder gar das gesamte Grundstück, dieses jedoch in Teilen mit anschließenden unbebauten Grundstücken oder Teilen davon vereinigt werden.
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- LVwG Nö, 30.08.2019, LVwG-AV-523/001-2019
- § 11 Abs 1 Z 4 nö BauO
- Ergänzungsabgabe
- § 39 Abs 1 nö BauO
- BBL-Slg 2019/203
- Ausnahmen bei der Vereinigung von bebauten und unbauten Grundstücken
- Baurecht
Die Ausnahmeregelung des § 39 Abs 1 S 2 nö BauO 2014 klammert auch Fälle aus, in denen nur Teile von bebauten Grundstücken oder gar das gesamte Grundstück, dieses jedoch in Teilen mit anschließenden unbebauten Grundstücken oder Teilen davon vereinigt werden.
- LVwG Nö, 30.08.2019, LVwG-AV-523/001-2019
- § 11 Abs 1 Z 4 nö BauO
- Ergänzungsabgabe
- § 39 Abs 1 nö BauO
- BBL-Slg 2019/203
- Ausnahmen bei der Vereinigung von bebauten und unbauten Grundstücken
- Baurecht