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Erhaltenswertes Gebäude; Totalabbruch

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 21
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
40 Wörter, Seiten 60-60

20,00 €

inkl MwSt

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Durch den Totalabbruch eines Gebäudes geht der Baukonsens unter und wird die Ausweisung als „erhaltenswertes Gebäude“ gegenstandslos.

Die Widmung „Geb“ (erhaltenswertes Gebäude im Grünland) bezieht sich nur auf das Gebäude selbst, nicht jedoch auf die umliegende Fläche.

  • Totalabbruch
  • § 20 Abs 4 nö ROG
  • BBL-Slg 2018/41
  • LVwG Nö, 24.10.2017, LVwG-AV-453/001-2017
  • Erhaltenswertes Gebäude
  • Baurecht
  • § 20 Abs 5 nö ROG

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