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Erhaltung einer parkähnlichen Gartenanlage vs abgezäunter Gartenteil bei einer gerichtlichen Benützungsregelung

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Die Zuweisung eines ausschließlichen Nutzungsrechts an einer Teilfläche des Gemeinschaftsgartens durch eine gerichtliche Entscheidung basiert auf einer umfassenden Interessensabwägung. Das Interesse der übrigen Wohnungseigentümer an der Beibehaltung des bestehenden einheitlichen und parkähnlichen Erscheinungsbildes überwiegt das Interesse eines einzelnen Wohnungseigentümers an einem eigenen abgezäunten Garten.

  • WOBL-Slg 2023/27
  • § 17 Abs 2 erster Fall WEG
  • Miet- und Wohnrecht
  • LGZ Wien, 39 R 22/21f
  • OGH, 02.12.2021, 5 Ob 153/21t, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • § 16 Abs 2 WEG

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