


Erhaltungs- und Wiederherstellungspflichten des Vermieters
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 36
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2544 Wörter, Seiten 230-232
30,00 €
inkl MwSt




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Die Verpflichtung des Vermieters erstreckt sich nur auf die Erhaltung und Wiederherstellung des bei der Übergabe des Bestandobjekts gegebenen oder vertraglich zugesagten Zustands. Wird ein Rohdachboden (ohne Elektroinstallationen und Fenster) angemietet, ist die Erhaltung der vom Mieter errichteten Elektrik und der Fenster von ihm selbst zu tragen.
-
- Etzersdorfer, Ingmar
-
- § 43 Abs 1 MRG
- § 879 ABGB
- OGH, 31.03.2022, 5 Ob 37/22k
- § 1096 Abs 1 Satz 1 ABGB
- § 3 MRG
- LGZ Wien, 38 R 157/21a
- § 1117 ABGB
- § 58 Abs 1 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2023/91
- § 934 ABGB
- § 1 Abs 2 Z 1 MG
- BG Josefstadt, 7 C 196/20p
Die Verpflichtung des Vermieters erstreckt sich nur auf die Erhaltung und Wiederherstellung des bei der Übergabe des Bestandobjekts gegebenen oder vertraglich zugesagten Zustands. Wird ein Rohdachboden (ohne Elektroinstallationen und Fenster) angemietet, ist die Erhaltung der vom Mieter errichteten Elektrik und der Fenster von ihm selbst zu tragen.
- Etzersdorfer, Ingmar
- § 43 Abs 1 MRG
- § 879 ABGB
- OGH, 31.03.2022, 5 Ob 37/22k
- § 1096 Abs 1 Satz 1 ABGB
- § 3 MRG
- LGZ Wien, 38 R 157/21a
- § 1117 ABGB
- § 58 Abs 1 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2023/91
- § 934 ABGB
- § 1 Abs 2 Z 1 MG
- BG Josefstadt, 7 C 196/20p