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Erhaltungsanspruch des Mieters bei Kenntnis der Beschaffenheit des Mietobjekts zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 30
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1096 Wörter, Seiten 401-402

30,00 €

inkl MwSt

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Außerhalb zwingender Normen der Mietrechtsgesetzgebung kann die Pflicht des Bestandgebers zur laufenden Instandhaltung auf den Bestandnehmer überwälzt und auch die Erwirkung der zum bedungenen Gebrauch erforderlichen (behördlichen) Bewilligungen vertraglich dem Mieter überbunden werden. Ist den Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt, dass das Mietobjekt teilweise unbrauchbar ist, und schließt der Mieter den Mietvertrag dennoch ohne Vorbehalte ab, so wird dieser Zustand zum Vertragsinhalt; die Leistung des Vermieters ist damit vertragskonform.

  • § 1096 ABGB
  • LG Wiener Neustadt, 19 R 70/15b
  • OGH, 25.10.2016, 8 Ob 28/16z, Zurückweisung der außerordentlichen Revisionen
  • WOBL-Slg 2017/121
  • Miet- und Wohnrecht

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