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Erhaltungsmaßnahmen auf Fremdgrund

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 27
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
98 Wörter, Seiten 242-243

20,00 €

inkl MwSt

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Rechtsgrundlage für die Erhaltungspflicht des Vermieters ist das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter.

Werden Liegenschaftsteile, die nicht in der Verfügungsmacht des Vermieters liegen, etwa weil sie nicht in seinem Eigentum stehen oder nicht vom Baurecht des Vermieters umfasst sind, in das Mietverhältnis einbezogen, besteht die Erhaltungspflicht trotzdem, sofern sie nicht zwingend unmöglich ist.

Voraussetzung für eine Erhaltungspflicht gemäß § 3 MRG ist allerdings, dass die betroffenen Wege, Flächen und Anlagen vom Mietverhältnis umfasst sind, entweder weil sie denkbar als Zugang, Fluchtweg, Notausfahrt oder Parkplatz zur gemeinsamen Benützung dienende allgemeine Teile des Hauses oder Gemeinschaftsanlagen sind.

  • Erhaltungsmaßnahmen auf Fremdgrund
  • OGH, 25.07.2024, 5 Ob 203/23y
  • BBL-Slg 2024/185
  • § 3 MRG
  • Baurecht

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