


Erhaltungspflicht des Vermieters erfasst auch Heizungsleitungen und Heizkörper
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 37
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2602 Wörter, Seiten 399-401
30,00 €
inkl MwSt




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Die Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 Abs 2 Z 2a MRG ist aus teleologischen Gründen weit auszulegen. Sie erfasst daher alle zur Erzeugung, Weiterleitung und Abgabe von Wärme und Warmwasser dienenden Einrichtungen einer Heizungs- oder Warmwasserversorgungsanlage. Auch die Heizungsleitungen und Heizkörper sind von der Erhaltungspflicht des Vermieters erfasst.
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- § 8 Abs 1 Satz 2 MRG
- LGZ Wien, 38 R 207/22f
- BG Floridsdorf, 25 Msch 4/21b
- WOBL-Slg 2024/104
- § 3 Abs 2 Z 2a MRG
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 11.01.2024, 5 Ob 51/23w
Die Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 Abs 2 Z 2a MRG ist aus teleologischen Gründen weit auszulegen. Sie erfasst daher alle zur Erzeugung, Weiterleitung und Abgabe von Wärme und Warmwasser dienenden Einrichtungen einer Heizungs- oder Warmwasserversorgungsanlage. Auch die Heizungsleitungen und Heizkörper sind von der Erhaltungspflicht des Vermieters erfasst.
- § 8 Abs 1 Satz 2 MRG
- LGZ Wien, 38 R 207/22f
- BG Floridsdorf, 25 Msch 4/21b
- WOBL-Slg 2024/104
- § 3 Abs 2 Z 2a MRG
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 11.01.2024, 5 Ob 51/23w