


Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 MRG
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 33
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 928 Wörter, Seiten 365-366
30,00 €
inkl MwSt




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Im Vollanwendungsbereich des MRG ist die Erhaltungspflicht des Vermieters abschließend in § 3 MRG geregelt. Eine subsidiäre Geltung des § 1096 Abs 1 erster Satz ABGB für Erhaltungspflichten ist aufgrund der Systematik und des Wortlauts der Bestimmung des § 3 MRG auszuschließen. Das Recht zur Zinsminderung greift auch dann ein, wenn die Erhaltungspflicht nach § 1096 Abs 1 erster Satz ABGB abbedungen wurde oder im Vollanwendungsbereich des MRG durch die abschließende Regelung des § 3 MRG verdrängt wird.
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- LGZ Wien, 40 R 188/18w
- § 1096 Abs 1 Satz 1 ABGB
- § 3 MRG
- WOBL-Slg 2020/111
- BG Fünfhaus, 9 Msch 54/17y
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 31.07.2019, 5 Ob 79/19g, Zurückweisung des Revisionsrekurses
Im Vollanwendungsbereich des MRG ist die Erhaltungspflicht des Vermieters abschließend in § 3 MRG geregelt. Eine subsidiäre Geltung des § 1096 Abs 1 erster Satz ABGB für Erhaltungspflichten ist aufgrund der Systematik und des Wortlauts der Bestimmung des § 3 MRG auszuschließen. Das Recht zur Zinsminderung greift auch dann ein, wenn die Erhaltungspflicht nach § 1096 Abs 1 erster Satz ABGB abbedungen wurde oder im Vollanwendungsbereich des MRG durch die abschließende Regelung des § 3 MRG verdrängt wird.
- LGZ Wien, 40 R 188/18w
- § 1096 Abs 1 Satz 1 ABGB
- § 3 MRG
- WOBL-Slg 2020/111
- BG Fünfhaus, 9 Msch 54/17y
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 31.07.2019, 5 Ob 79/19g, Zurückweisung des Revisionsrekurses