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Erheblich nachteiliger Gebrauch infolge von Wasserschäden nach (teilweise) selbst durchgeführtem nachträglichem Badezimmereinbau
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 26
- Rechtsprechung, 514 Wörter
- Seiten 171-171
- https://doi.org/10.33196/wobl201306017101
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inkl MwStFür die Verwirklichung des Kündigungsgrundes des erheblich nachteiligen Gebrauchs ist erforderlich, dass sich der Mieter der erheblichen Nachteiligkeit des Gebrauchs bewusst bzw diese ihm erkennbar ist und er den Gebrauch dennoch fortsetzt; dabei ist bei der unsachgemäßen Installation von Badewannen oder Duschen durch nicht befugte Gewerbsleute davon auszugehen, dass es einen erheblich nachteiligen Gebrauch darstellt, wenn bei Auftreten von Schäden nicht sofort Abhilfe geschaffen wird.
- OGH, 31.01.2013, 6 Ob 15/13v, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- WOBL-Slg 2013/57
- § 1118 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 39 R 290/12d
- § 30 Abs 2 Z 3 MRG
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