Erich Wulffen über die Charakteristika eines Verbrechers
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- SIAK-JOURNALBand 21
- Inhalt:
- Beitrag
- Umfang:
- 6747 Wörter, Seiten 51-65
- DOI:
Während der Österreicher Hans Gross (1847–1915) die Kriminologie und die Kriminalwissenschaft, unter anderem mit der Erfindung seines Tatortkoffers, zu einem erheblichen praktischen Fortschritt verholfen hat, gab es auch in Deutschland zu Beginn des 20. Jahrhunderts durchaus praktisch veranlagte Kriminologen. Erich Wulffen (1862–1936), der in Dresden geborene und ansässige Staatsanwalt, der auch als bekennender Kriminologe und Autor Berühmtheit erlangte, machte es sich zur Aufgabe, „praktische Kriminalisten“ auszubilden. Dazu analysierte er verbrecherische Individuen und das Verbrechen als ganzheitliches Phänomen und gab die daraus resultierenden Erkenntnisse in umfangreichen wissenschaftlichen Handbüchern, Aufsätzen und Studien wieder. Dabei war es Wulffen ein besonderes Anliegen, die Kriminologie als ein interdisziplinäres Zusammenwirken vieler Wissenschaften darzustellen. Er verwies auf die Schriften großer Wissenschaftler, die gegen Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts mit ihren Überlegungen in ihren jeweiligen Fachgebieten, wie der Psychologie, der (Kriminal-)Anthropologie, der Psychiatrie und der Ethik, angesehene Fachmänner waren. Das verbrecherische Individuum sollte, insbesondere nach Ansicht Wulffens, nämlich vor dem (Straf-)Gericht von Richter und Staatsanwalt nicht bloß aus rein rechtlicher Sicht be- und verurteilt werden – der Jurist sollte vielmehr praktisch vorgehen und mit seinen, idealerweise, vorhandenen Grundkenntnissen in den oben genannten Disziplinen, den Rechtsbrecher auf all seinen individuellen Ebenen begutachten und schließlich ein angemessenes Urteil fällen.
- Muhrer, Anna
- SIAK-JOURNAL 2024, 51