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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Erkundigungspflicht des geschädigten Bauherrn
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2013
- Judikatur, 2688 Wörter
- Seiten 38-42
- https://doi.org/10.33196/zrb201301003801
20,00 €
inkl MwStDie Verjährungsfrist für den Anspruch auf Ersatz des Mangelschadens beginnt erst zu laufen, wenn für den Werkbesteller das Misslingen eines Verbesserungsversuchs des Werkunternehmers feststeht oder dieser eine Verbesserung endgültig verweigert; das gilt auch für den Kaufvertrag.
Es würde die Erkundigungspflicht eines Geschädigten jedenfalls überspannen, wollte man von ihm nicht nur (ausnahmsweise) die Einholung eines Privatgutachtens, sondern auch noch Bemühungen verlangen, den Sachverständigen zu rascherer Tätigkeit zu bestimmen (eine derartige Verpflichtung ist nur in besonderen Ausnahmefällen denkbar).
- Wenusch, Hermann
- Mangel
- Gutachten
- Erkundigungspflicht
- § 1293 ABGB
- § 1295 ABGB
- ZRB 2013, 38
- OGH, 19.12.2012, 3 Ob 162/12p
- Verjährung
- § 1489 ABGB
- Schadenersatz
- Fristenlauf
- § 1294 ABGB
- Baurecht
- Verbesserung
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