


Erlag durch Drittschuldner & Insolvenz des Verpflichteten.
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 66
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 883 Wörter, Seiten 663-663
20,00 €
inkl MwSt




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§§ 294, 307 EO; § 12 IO. In der Insolvenz des Verpflichteten werden die Vorschriften der EO durch jene der IO verdrängt, sodass ein Erlag gemäß § 307 EO nicht mehr statthaft ist.
Wird eine mit einem Absonderungsrecht belastete Sache vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwertet, ohne dass der Betreibende dadurch befriedigt wird, so ist jener Teil des Erlöses, der auf ein gemäß § 12 Abs 1 IO erloschenes Absonderungsrecht entfällt, nicht dem betreffenden Gläubiger auszufolgen, sondern von Amts wegen in die Masse einzubeziehen.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- OGH, 25.04.2018, 3 Ob 3/18i
- oeba-Slg 2018/2502
§§ 294, 307 EO; § 12 IO. In der Insolvenz des Verpflichteten werden die Vorschriften der EO durch jene der IO verdrängt, sodass ein Erlag gemäß § 307 EO nicht mehr statthaft ist.
Wird eine mit einem Absonderungsrecht belastete Sache vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwertet, ohne dass der Betreibende dadurch befriedigt wird, so ist jener Teil des Erlöses, der auf ein gemäß § 12 Abs 1 IO erloschenes Absonderungsrecht entfällt, nicht dem betreffenden Gläubiger auszufolgen, sondern von Amts wegen in die Masse einzubeziehen.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- OGH, 25.04.2018, 3 Ob 3/18i
- oeba-Slg 2018/2502