



Ermächtigung zur kollektivvertraglichen abweichenden Regelung von Kündigungsfristen in Branchen mit (überwiegend) Saisonbetrieben weder unbestimmt noch gleichheitswidrig
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 146
- Rechtsprechung, 5249 Wörter
- Seiten 710 -715
- https://doi.org/10.33196/jbl202411071001
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Die Voraussetzungen der Ermächtigung zur kollektivvertraglichen Regelung abweichender Kündigungsfristen in Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, sind hinreichend bestimmt iS des Art 18 B-VG. Die mangelnde Bestimmtheit wird weder dadurch begründet, dass sich faktische Umstände rechtserheblicher Akte ändern können und es damit im Zeitverlauf zu einer Rechtswidrigkeit kommen kann, noch dadurch, dass faktische Schwierigkeiten bei der Erhebung und Auswertung des Datenmaterials zum Nachweis der Geltung der kollektivvertraglichen Abweichung bestehen können.
Vor dem Hintergrund der Zielsetzungen im kollektiven Arbeitsrecht, einheitliche Mindestbedingungen für die zu einer Branche gehörenden Betriebe zu erreichen, verstoßen die in einer Durchschnittsbetrachtung auf eine Branche in ihrer Gesamtheit abstellenden, an „Mehrheitsverhältnisse“ anknüpfenden Regelungen auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.
- VfGH, 25.06.2024, G 29/2024 ua
- JBL 2024, 710
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