Ermessenskontrolle in Verwaltungsstrafsachen und in Verfahren vor dem BundesfinanzgerichtReview of Discretionary Decisions in Administrative Criminal Matters and in Proceedings before the Federal Fiscal Court
- Originalsprache: Deutsch
- ZOERBand 79
- Ermessenskontrolle – Jahrestagung des Fachbereichs öffentliches Recht 2024, 7412 Wörter
- Seiten 237 -255
- https://doi.org/10.33196/zoer202402023701
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Art 130 Abs 3 erster Satzteil B-VG trägt den Verwaltungsgerichten in Verwaltungsstrafsachen und dem BFG in seinem gesamten Zuständigkeitsbereich eine besondere Ermessenskontrolle auf, die vom allgemeinen System der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle des Ermessens der Verwaltungsbehörden abweicht. Der vorliegende Beitrag untersucht, aus welchen Gründen der Bundesverfassungsgesetzgeber in diesen Bereichen eine besondere verwaltungsgerichtliche Ermessenskontrolle vorsieht, wie diese Ermessenskontrolle ausgestaltet ist und welche Auswirkungen dieses Kontrollregime auf den Charakter des Ermessens iSv Art 130 Abs 3 B-VG hat.
- Lukan, Matthias
- § 20 BAO
- Verwaltungsermessen, Verwaltungsstrafrecht
- Öffentliches Recht
- Steuerrecht
- § 279 BAO
- Abgabenrecht
- Verwaltungsstrafsachen
- Ermessen
- Art 130 Abs 3 B-VG
- § 50 VStG
- ZOER 2024, 237