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Ermittlung Unterhaltsbemessungsgrundlage; Erlös aus der Veräußerung von Geschäftsanteilen; Exekution zur Durchsetzung des Anspruchs auf Rechnungslegung hinsichtlich der monatlichen Einkünfte

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Der Erlös aus der Veräußerung von Geschäftsanteilen ist Gegenwert der Vermögenssubstanz und nicht Erträgnis des Vermögens.

Zielt die titelmäßige Rechnungslegungspflicht auf die Offenlegung des Einkommens ab, so findet die Bekanntgabe des Veräußerungserlöses von Geschäftsanteilen darin keine Deckung.

  • WBl-Slg 2023/54
  • § 75 GmbHG
  • § 94 ABGB
  • § 354 EO
  • § 35 EO
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 77 GmbHG
  • BG Salzburg, 27.10.2021, 41 C 22/19b-23
  • LG Salzburg, 13.04.2021, 21 R 340/21b-27
  • OGH, 20.07.2022, 3 Ob 121/22y
  • § 76 GmbHG

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