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Ermittlungen zum Fortführungsantrag können bei Gefahr im Verzug von der Kriminalpolizei aus eigenem durchgeführt werden

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  • § 193 Abs 1 StPO
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • OGH, 08.06.2015, 17 Os 56/14k, (RS0130195)
  • JST-Slg 2016/17

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